Gernsheimer
Hof
Gut Stubb The
Lounge Schafstraße 5
64579 Gernsheim
Tel: 06258 3618
Fax: 06258 51180
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Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) für Besucher eines gastgewerblichen Betriebs während der
Corona-Pandemie gem. Art. 13 DSGVO Bezeichnung der
Verarbeitungstätigkeit Erhebung
und Speicherung der Namen, Adressen und Telefonnummern Zweck und Rechtsgrundlage der
Verarbeitung Ihre
Daten werden zum, Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten auf
Grundlage von Art. 6 Abs.1 Buchstabe c) DSGVO verarbeitet. Empfänger der personenbezogenen
Daten Im
Infektionsfall am Tag ihres Besuchs werden Ihre Daten an das zuständige
Gesundheitsamt weitergegeben, das Sie über das weitere Vorgehen informieren
wird. Dauer der Speicherung der
personenbezogenen Daten Die von
Ihnen erhobenen Daten (Vor- und Nachname, Anschrift und Telefonnummer) wird
1 Monat lang aufbewahrt und dann unverzüglich in unserem Haus vernichtet. Betroffenenrechte Nach
der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden
Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf
Berichtigung zu. (Art 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung
oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die
Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe
automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein
Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von
Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der Betriebsinhaber, ob
die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Zur Ausübung Ihrer
Rechte wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten oder den
Betriebsinhaber. Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an
die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: Der Hessische
Datenschutzbeauftragte Postfach 3163, 65021
Wiesbaden Poststelle@datenschutz.hessen.de Pflicht zur
Bereitstellung der Daten Sie sind gesetzlich
verpflichtet, Ihre Daten anzugeben, um Infektionsketten im Zuge der
Corona-Pandemie nachverfolgen zu können.