Aktuelle Information zum Hessisches Beherbergungsverbot vom 27.06.2020
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2020 10 12 Was regelt das hessische Beherbergungsverbot aktuell? Stand 12.10.2020 Die hessische Corona-Verordnung untersagt
seit dem 27.06.20 die Beherbergung von Reisenden aus Risikogebieten,
die aus privaten Beweggründen unterwegs sind; es sei denn, sie legen ein
negatives Corona-Testergebnis vor, das nicht älter als 2 Tage sein darf. Das Beherbergungsverbot gilt aktuell nur für
Personen, die aus einem Risikogebiet außerhalb Hessens anreisen oder
dort ihren Wohnsitz haben. Im Klartext: Liegt ein anderer triftiger
Reisegrund vor, dürfen Sie die Reisenden auch ohne negativen
Coronatest aufnehmen. Zu den triftigen Gründen gehören:
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